«HaintzMedia»: «Staatsanwalt in Rheinland-Pfalz sagt bei Gerichtstermin, er brauche die Freigabe des Innenministeriums für Verfahrenseinstellung»
Das Ganze ist auf mehreren Ebenen bemerkenswert, erweckt es doch nicht nur eindeutig den Eindruck, die Staatsanwaltschaft in Rheinland-Pfalz müsse sich in Fällen von Politikerbeleidigung für ihre Verfahrensschritte immer erst bei der Landesregierung rückversichern. Auch stellt sich die Frage: Wieso beim Innenministerium? Das hat ja mit der Justiz gar nichts zu tun. Die Staatsanwaltschaft sei zwar weisungsgebunden, aber nur gegenüber dem Justizministerium.