Neusprech: «unterhalb der Strafbarkeitsgrenze»
Seit C sind viele Dämme gebrochen. Bis 2020 galt weithin, dass in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung alles erlaubt ist, was nicht eindeutig kriminell bzw. strafrechtlich relevant ist. Das scheint nun vorbei zu sein. Der Terminus «unterhalb der Strafbarkeitsgrenze» signalisiert, dass hier etwas kriminalisiert werden soll, was vom Gesetz her eigentlich nicht verboten ist.