Interessante Diskussion über das englisch-walisische Common Law in einer öffentlichen Bibliothek
Die Anwesenden berufen sich auf Artikel 61 der Magna Carta. Dort steht die Volkssouveränität festgeschrieben, und die Monarchin ist verpflichtet, die Regierung, wenn sie ausser Kontrolle gerät, zur Rechenschaft zu ziehen. Die Königin hat einen Eid auf die Erfüllung dieser Pflicht geschworen. In England und Wales kann das Parlament dieses Recht weder aufheben noch abändern.
Die Diskussion erinnert etwas an das deutsche Grundgesetz Art. 20 Abs. 4. Jedoch wurde dieser Artikel nicht für die Rechtspraxis aufgenommen, sondern um zu verhindern, dass man basierend auf dem Grundgesetz nach der Revolution Revolutionäre belangen kann.
Art. 61 Magna Carta dagegen wurde bereits beim Verfassen auch exekutiert, und in der Geschichte Englands mehrfach angewendet. Die sogenannten “Debunker” und “Faktenchecker”, die dieses Recht selbstverständlich bestreiten (so wie sie ja immer alle Bürgerrechte zugunsten der Regierung bestreiten), ignorieren das in der Diskussion in England und Wales. Tatsächlich jedoch ist es geltendes Recht.