Die Eltern-Revolte
Baden-Württemberg will Eltern zwingen, ihre Kinder einem Schulalltag mit Maske und 3G-Regel auszuliefern — doch es regt sich Widerstand.
In den meisten Bundesländern sind die Schulferien vorüber. Der Sommer hat Kindern und Eltern eine kurze Ruhepause gegeben, eine Zeit, in der sie frei atmen konnten. Mit Beginn des neuen Schuljahrs geht es zurück in die Klassenzimmer — jedoch nicht für alle Kinder. Nach einer neuen Verordnung des Landes Baden-Württemberg werden nur noch Kinder zum Präsenzunterricht zugelassen, die nachgewiesenermaßen entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Masken sind in jedem Fall weiterhin Pflicht. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, ist zudem nicht berechtigt, die Schulpflicht durch Teilnahme am Fernunterricht zu erfüllen. Wörtlich heißt es in einer neuen Bekanntmachung des Kultusministeriums: „Die Nichterfüllung der Schulpflicht in der Präsenz aufgrund der Zutritts- und Teilnahmeverbote nach Satz 1 gilt als Verletzung der Schulbesuchspflicht im Sinne von § 72 Absatz 3 und §§ 85 Absatz 1, 86 und 92 SchG.“ Das bedeutet, dass Eltern, die dieser Verordnung nicht nachkommen, sich strafbar machen. Doch es formiert sich Widerstand. Kerstin Chavent sprach mit Christiane Panno, Pressesprecherin des Vereins „Eltern stehen auf“, und dessen Vorsitzender Cristin Burg.