Threema gewinnt vor Bundesgericht «gegen Überwachungsbehörden»
Der abhörsichere Schweizer Messenger muss keine zusätzlichen Nutzerdaten für den Geheimdienst und staatliche Ermittler erheben.
Den Bericht gibt's hier. Gratulation an die Kollegen von Threema! Ihr seid die Helden des Tages.