In der Schweiz ist “Schrecken der Bevölkerung” ein Offizialdelikt (Art. 258 StGB)
Eine Koalition unterschiedlicher Vereine hat nun Strafanzeige gegen Martin Ackermann, Leiter der Swiss National Covid-19 Science Task Force, gestellt (Sicherungskopie).
Ich glaube ja nicht an solche juristischen Lösungen des Problems. Der Staatsanwalt müsste ja auch gegen die Regierung ermitteln, was er wohl kaum tun wird. Allenfalls könnten sich BAG und Regierung auf die Position stellen, dass sie falsch beraten worden seien. Aber vermutlich wird viel eher passieren, was in solchen Fällen eigentlich immer passiert:
Gar nichts.
In jedem Falle enthält die Anzeige als Zeitdokument eine schöne Aufstellung der ganzen absurden Panikmache, und eine Gegenüberstellung mit den bekannten Fakten. Als solches war sie die Arbeit wohl bereits wert.