Deutsche Staatsleistungen an Kirchen: Über 100 Jahre Ignoranz reichen aus!
Im Jahr 2021 zahlen die Bundesländer insgesamt 581 Millionen Euro an die Kirchen – ohne eine Gegenleistung. Seit 1949 rund 19,5 Milliarden Euro. Der Grund hierfür sind die sogenannten Staatsleistungen. Dies ist eine Entschädigung für die Überführung des Kirchenbesitzes in staatliche Hand 1803. Dies Entschädigungen waren auch einst gerechtfertigt. Jedoch sieht unser Grundgesetz und sein Vorgänger, die Weimarer Reichsverfassung, seit nunmehr über 100 Jahren vor, dass diese Staatsleistungen abgelöst gehören. Ein echter Verfassungsauftrag! Und was tut die Bundesregierung? Nichts. Reine Arbeitsverweigerung.