OLG München: Politisches Urteil gegen Mitglieder einer linken, türkischen Partei
Insgesamt erhielten die zehn Angeklagten mehr als 40 Jahre Haft. Dabei wurde keinem von ihnen eine Gewalttat oder irgendeine andere strafbare Handlung in Deutschland vorgeworfen. Die Anklage bezog sich nur auf ihre Mitgliedschaft in der TKP/ML, die wiederum in Deutschland nicht als terroristische oder kriminelle Vereinigung eingestuft ist. Sie ist in Deutschland nicht einmal verboten und steht auch auf keiner internationalen Terrorliste, insbesondere auch nicht auf derjenigen der EU, obwohl diese bereits sehr umfangreich ist und nur aufgrund politischer Entscheidungen der Regierungen zustande gekommen ist.
Den Bericht gibt's hier. Aber man muss doch dem Diktator helfen, der die Flüchtlinge draussen hält!