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Thomas Röper fordert, nur Richter am Menschenrechtsgerichtshof zu besetzen, die die Menschenrechte nicht unterstützen

Zu diesem Zweck sollte insbesondere der Auswahl der Kandidaten für die Richterposten größere Aufmerksamkeit geschenkt werden, um die Ernennung von Aktivisten zu vermeiden.

Den Artikel gibt's hier. Grundlage seiner Argumentation ist ein Papier einer Organisation evangelikaler Christen in den USA, das Röper wörtlich nimmt.

Dass hier ein Interessenkonflikt besteht, dürfte niemand bestreiten.

Ist das so? Schauen wir uns die Spielregeln des EGMR mal an:

The judges are elected by the Parliamentary Assembly of the Council of Europe from lists of three candidates proposed by each State. They are elected for a non-renewable term of nine years.

Die Richter werden von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates aus Listen mit drei von jedem Staat vorgeschlagenen Kandidaten gewählt. Sie werden für eine nicht verlängerbare Amtszeit von neun Jahren gewählt.

Die Richter werden also von den Mitgliedsstaaten gewählt, wobei jeder Staat drei Leute vorschlägt. Dass den Evangelikalen nicht gefällt, dass zu den Menschenrechten die Selbstbestimmung gehört (und damit die Selbstbestimmung der Frau), sollte nicht verwundern.

Bei Menschenrechten sind jedoch hoffentlich alle parteiisch: es gilt, für die Menschenrechte einzutreten und nicht, sie in Frage zu stellen oder gar teilweise abzulehnen. Jede Person, die die Menschenrechte nicht voll mitträgt, hielte ich jedenfalls für ungeeignet, ein solches Richteramt auszuüben. Inwiefern die (ehemalige) Mitgliedschaft ausgerechnet in einer Menschenrechtsorganisation einen solchen Richter “befangen” machen soll, bleibt wohl Röpers Geheimnis – Soros hin oder her.