Deutsches Bundesverwaltungsgericht segnet Verbot von linksunten.indymedia ab
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 29. Januar das Verbot des Internetportals linksunten.indymedia bestätigt. Das Verbot ist ein fundamentaler und in dieser Form noch nicht dagewesener Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit, dessen Bedeutung weit über den unmittelbaren Fall hinausgeht. Das Gericht hat eine juristische Begründung abgesegnet, die es ermöglicht, Zeitungen und andere Medien unter Umgehung der hohen verfassungsmäßigen und rechtlichen Hürden durch einen einfachen Ministerbeschluss zu verbieten.