Die Hofberichterstatter von ARD Aktuell haben entdeckt: “Die türkische Offensive im syrischen Afrin verstößt möglicherweise gegen das Völkerrecht.”
Wirklich? Wenn man mit Panzern ins Nachbarland einfällt, dann verstösst das bereits gegen das Völkerrecht? Sind die echt so kleinlich bei der UNO? Möglicherweise ist das so, belehrt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags Dr. Gniffkes Propaganda-Truppe:
Verstößt die “Operation Olivenzweig” gegen das Völkerrecht? Die türkische Regierung verneint dies und verweist auf das Selbstverteidigungsrecht. Doch der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat erhebliche Zweifel an der Argumentation Ankaras. In einer Auswertung, die auf Anfrage des Parlamentariers der Linkspartei, Alexander Neu, erarbeitet wurde, kommt der Dienst zu dem Schluss, die türkische Regierung bleibe “den konkreten Beweis für das Vorliegen eines das Selbstverteidigungsrecht auslösenden bewaffneten Angriffs schuldig”.
Na, sowas! Ach, da ist man nun bestimmt völlig überrascht in der Bundesregierung, nicht wahr? Dachten doch bisher wirklich alle dort, die gelieferten Leopard-2-Panzer würden in Syrien zu rein humanitären Zwecken eingesetzt werden. Kann man sich überhaupt etwas humaneres vorstellen als einen vollbewaffneten Leo 2? Und ausserdem ist ja alles nur Selbstverteidigung – so wie z.B. auch der Einsatz der Bundeswehr über syrischem Luftraum.