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“Der Generalbundesanwalt ist ein politischer Beamter”Zurückhaltung

Warum zeigt der CCC die Bundesregierung bei sich selber an?

Die Bundesrepublik Deutschland leidet unter einem Missverhältnis zwischen ihrer kodifizierten Verfassung, dem Grundgesetz, und ihrer tatsächlichen Verfasstheit. Im Grundgesetz steht, dass die Regierung dem Recht unterworfen ist. Tatsächlich jedoch beherrscht sie die Personen, die die Einhaltung des Rechts durchsetzen sollen: nämlich die Staatsanwaltschaften, im Falle der Bundesregierung den Generalbundesanwalt.

Das ist solange kein grosses Problem, wie die parlamentarische Aufsicht über die Regierung gut funktioniert. Dann knirscht es immer wieder heftig im Gebälk. Aber das Parlament kontrolliert letztlich die Regierung. Das ist leider in der Bundesrepublik de facto nicht mehr gegeben.

Die Parteien haben sich (allerspätestens seit der übergrossen Koalition) verselbstständigt, und die Parteispitzen haben dort die Macht übernommen. Über das Listenwahlrecht üben die Spitzen eine nicht zu kleine Macht auch auf die Bundestagsabgeordneten aus. So verkümmert der Bundestag zur Abnickbude der Parteispitzen-Beschlüsse. Die Parteispitzen von CDU/CSU und SPD stellen die Regierung. Die Regierung steht in der Postdemokratie de facto über dem Parlament.

Wer gewährleistet nun, dass die Regierung sich (wie vom Grundgesetz vorgesehen) rechtmässig verhält? Niemand mehr. Die Bundesregierung entscheidet nach Gusto, in welchen Fällen sie das macht und wo nicht.

Kann nun wirklich der Generalbundesanwalt gegen die Bundesregierung ermitteln? Nein, kann er nicht. Aber er muss es von Amts wegen. Auf diesen Widerspruch wird mit der Anzeige hingewiesen, jener muss öffentlich werden. Denn was wir hier erleben, ist eine Krise der bundesrepublikanischen Demokratie. Hier herrscht dringender Handlungsbedarf: die Rechtmässigkeit der Verwaltung ist nämlich nicht nur ins Grundgesetz geschrieben, sondern als Teil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung Verfassungsgrundlage. Das ganze ist, falls sich hier nichts tut, die Vorbereitung einer Klage beim EuGH.

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