Arbeitnehmer zweiter Klasse
Millionen von Minijobbern werden ihnen zustehende Rechte von ihren Arbeitgebern nicht gewährt. So haben vier von zehn geringfügig Beschäftigten nach einer Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) noch nie bezahlten Urlaub nehmen dürfen, obwohl ihnen dies gesetzlich garantiert ist. Ähnliche Befunde liefert die Untersuchung, zu der in NRW 25 000 geringfügig Beschäftigte und 10 000 Arbeitgeber befragt worden waren, bezüglich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. „Es handelt sich dabei um gravierende Gesetzesverstöße in erheblichem Umfang“, kommentierte NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) die Ergebnisse am Montag in Berlin. Es bedürfe deutlich härterer Sanktionen, um „die Arbeitgeber wieder auf den Pfad der Tugend zurück zu führen“.