Neues von der Kinderfickerfront: Der Bundestag beschließt längere Verjährungsfristen. Betroffenenverbände kritisieren die “rein kosmetische Veränderung”.
Die strafrechtliche Verjährung beginnt künftig erst mit der Vollendung des 21. Lebensjahres des Opfers, statt wie bisher schon mit 18. Vor allem dieser Punkt war zwischen FDP und Union so strittig, dass das Gesetz zum Entsetzen der Opfervertreter so lange im Rechtsausschuss fest hing. Betroffenenverbände kritisierten die Verlängerung um nur drei Jahre dagegen als rein kosmetische Veränderung. „Das bedeutet, dass Opfer nach Jahren zwar noch zivilrechtlich gegen den Täter vorgehen können, aber möglicherweise nicht mehr strafrechtlich“, sagte Ingo Fock, Vorsitzender des Vereins Gegen-Missbrauch.de der Berliner Zeitung.
Den Bericht hat die Rundschau.