Bundesinnenminister Friedrich verwickelt sich in einen Widerspruch am anderen
Das Interview in der FAZ ist wirklich aufschlussreich. Beispiele:
Warum wurden die Überwachungen dann gestoppt?
Weil der Code veröffentlicht wurde und jetzt missbrauchsanfällig ist.
…
Das heißt, die Überwachung läuft weiter?
Ja. Sollen wir die organisierte Kriminalität laufen lassen? Den Drogenhandel? Den Menschenhandel? Den Waffenschmuggel? Und was ist mit dem Terrorismus? Denn nur gegen solche schweren Verbrechen gehen wir auch mit Hilfe von Überwachungssoftware vor.
[Anmerkung: bei den bisher öffentlich gewordenen Fällen ging es um Zigarettenschmuggel, Hehlerei mit Kinderklamotten und einen Bodybuilder, der mit Anabolika handelt]
Das Landgericht Landshut hat dezidiert die Auffassung vertreten, dass die Software in Bayern rechtswidrig angewendet wurde.
Das Landgericht Landshut hat zu den Möglichkeiten der Quellen-Telekommunikationsüberwachung eine andere Rechtsauffassung vertreten als die bayerische Staatsregierung.
…
Es gibt also keinen rechtlichen Klärungsbedarf?
Die Rechtslage ist eindeutig
…
Und Zigtausende Aufnahmen von Bildschirmen, so genannte Screenshots, die bei einer Quellen-TKÜ gemacht werden?
Das ist eine Frage, die unter Juristen umstritten ist. Das Landgericht Landshut sagt, es sei nicht erlaubt. Die bayerische Staatsregierung sagt, es sei erlaubt. Man kann ja auch anderer Auffassung sein als ein Landgericht.
Und so geht das am Stück.