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Staatstrojaner: Sachsen-Anhalt muss Polizeigesetz nachbessern

Das Verfassungsgericht von Sachsen-Anhalt hält das Polizeigesetz des Landes in Teilen für verfassungswidrig. Das Gericht in Dessau-Roßlau verwarf am Dienstag unter anderem die Erlaubnis für die Polizei, zur Gefahrenabwehr sogenannte Staatstrojaner zum Abhören verschlüsselter Telefonate zu nutzen.

Den Bericht gibt's hier.

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