Beugehaft für Unbeugsame

Aus einem Dokument, das die BSW-Fraktion in Sachsen bekannt machte, geht hervor, dass die dortige Landesregierung während der Coronakrise anordnete, „Quarantäne-Verweigerer“ in Psychiatrien einzuweisen.
Das BSW in Sachsen machte vor Kurzem ein Dokument bekannt. Dabei handelte es sich um einen Erlass der Sächsischen Landesregierung vom 8. April 2020. Dieser sah 22 Plätze für Corona-Maßnahmengegner in vier psychiatrischen Landeskrankenhäusern vor. Ein positiver PCR-Test reichte demnach für die Einweisung. Symptome waren nicht erforderlich. Offiziell gibt es vier dokumentierte Fälle von zwangseingewiesenen „Quarantäne-Verweigerern“ zwischen April 2021 und März 2022. Bei einem davon geht es um einen 14-jährigen Jungen. Auf Nachfrage eines BSW-Mitglieds, welche milderen Mittel in Erwägung gezogen wurden und welche Auswirkungen die Einweisung für das Kindeswohl hatte, gab es keine eindeutige Antwort.