Das “Rundfunkverbrechen” der Nazis ist mit dem EU-“Recht” zurück: Eine Person, die eine nachweislich wahre, sachlich unstrittige Information verbreitet, kann sich allein deshalb strafbar machen, weil diese Information zuerst von RT gesendet wurde
Die Wahrheit der Aussage ist dabei nicht etwa ein schwächeres, sondern ein vollständig irrelevantes Kriterium – sie kommt im Tatbestand schlicht nicht vor. Das ist keine Überspitzung des Ausgangstextes, sondern die präzise Beschreibung der Rechtsfolge, die der EuGH mit diesem Urteil bekräftigt.
Den Bericht gibt's hier. Wer klar denken kann, kann mit diesem Faschistenverein nichts mehr anfangen.