Bei näherem Hinschauen löst sich auch die zweite Quelle der “Reichsbürger” für Kriegswaffen in Luft auf
Die Google-KI hat mich auf diesen Bericht hingewiesen als Beleg, wie ein Ex-Bundeswehroffizier die “Reichsbürger” bewaffnet hätte.
Laut dem verlinkten Bericht besass der Offizier tatsächlich eine Kriegswaffe, nämlich ein Kalaschnikow-Sturmgewehr aus DDR-NVA-Zeiten, das die Bundeswehr “geerbt” hatte, und er hat's mit nach Hause genommen. Die DDR-Standardwaffe war ab 1985 das in der DDR selbst hergestellte MPi-AK-74 im Kaliber 5.45x39 mm. Die Patrone ist das sowjetische Pendant zur NATO-Patrone 5.56x45 mm.
Der Rest der vom Offizier entwendeten Waffen seien ein Karabiner gewesen (vermutlich ein K98, das heute nur noch als Jagdgewehr taugt), und eine Reihe von Makarow-Pistolen. Letztere sind bei Jägern ähnlich wie ihr Vorbild, die Walther PPK, als Fangschusswaffe sehr beliebt, weil sie klein sind. Militärisch spielen sie praktisch keine Rolle – Kurzwaffen sind im Militär zwischen Statussymbol und Selbstverteidigung, falls man keine richtige Waffe hat, anzusiedeln. Das gilt noch viel mehr für Taschenpistolen wie die Makarow.
Wie man nun mit einem einzigen Sturmgewehr und einer frisierten Sportwaffe einen Putsch durchführen will, bleibt mir ein Rätsel. Zum Vergleich, die Bundeswehr beschafft gerade 250'000 Sturmgewehre G95. Richtige Maschinengewehre hat die Bundeswehr aber auch: laut Google-KI wohl über 20'000.