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“Zu sagen was ist, bleibt die revolutionärste Tat.” (Rosa Luxemburg)

Pfizergate: “Von der Leyen droht Niederlage vor Gericht”Bei näherem Hinschauen löst sich auch die zweite Quelle der “Reichsbürger” für Kriegswaffen in Luft auf

Hab grad mal aus Spass den Reichsbürgerprozess mit der Google KI besprochen. Mich interessiert, dass die Verschwörer angeblich Kriegswaffen besessen haben sollen.

Das ganze stellt ich dann als Farce heraus. So wie es aussieht, bestehen die “Kriegswaffen” aus einer zivilen AR-15, die ein Mitverschwörer aus Reutlingen mittels Internet “gepimpt” hatte. Alle andere Waffen besass der legal. Fragt man die KI naiv, so behauptet sie, es seien in Reutlingen “Maschinengewehre” gefunden worden. Fragt man im Detail nach, so werden aus den Maschinengewehren erst nur eines, dann daraus kein Maschinengewehr sondern ein gewöhnliches Sturmgewehr, und fragt man dann weiter, so wird aus dem Sturmgewehr plötzlich eine zivile Sportwaffe, eine AR-15.

Für die Mitleser, denen Schusswaffen fremd sind: “AR-15” ist eine Klasse beliebter Sportgewehre. Sie sind keine Kriegswaffen, sondern stellen heute die zivile Variante des US-Sturmgewehres M4 dar. Ein Sturmgewehr ist eine Kriegswaffe, und zwar die Standardwaffe, die den gewöhnlichen Soldaten in die Hand gedrückt wird. In Deutschland wäre das das G36 oder jetzt als Nachfolger das G95. Ein Sturmgewehr ist eine Waffe, die man auf Einzelschuss oder Dauerfeuer mittels eines Bedienhebels stellen kann. Die Waffen haben kein grosses, sondern im Gegenteil ein für Gewehre kleines Kaliber, eine sogenannte Mittelpatrone. Die M4 ist in 5.56 mm NATO, genau wie auch das deutsche G36 und das G95 der Bundeswehr.

Die zivilen AR-15-Waffen (es gibt Modelle von praktisch jedem Hersteller, weil die relevanten Patente abgelaufen sind) sind KEINE Sturmgewehre. Sie lassen sich nicht auf Dauerfeuer schalten. Entsprechend sind sie in fast allen Ländern für Sportschützen und Jäger legal zu erwerben. AR-15 sind für gewöhnlich im Kaliber .223 Remington gehalten, eine zivile Jagd-Patrone, von der die militärische 5.56 mm NATO abgeleitet ist. Man könnte damit jagen, aber das ist eigentlich nur in den USA üblich. Hier in Europa jagt praktisch keiner mit einer AR-15. Es gibt jedoch eine ganze Reihe sportlicher Wettberbe für solche Waffen, z.B. im IPSC. Dafür sind diese Sportgewehre recht beliebt. AR-15-Gewehre verängstigen meist Leute, denen Schusswaffen fremd sind, denn sie sind für Laien von Sturmgewehren optisch kaum auseinander zu halten – sie sehen sehr ähnlich aus, auch wenn sie militärisch nicht viel Sinn machen. Das müssen sie als Sportgewehre aber auch nicht.

Was man dem “Reichsbürger” aus Reutlingen nun vorwirft, ist, dass er seine zivile AR-15 angeblich “gepimpt” hatte, um mit ihr Dauerfeuer schiessen zu können. Dazu habe er sich Material und Informationen aus dem Internet beschafft. Das wäre illegal, denn der Besitz von vollautomatischen Waffen ergibt weder jagdlich noch sportlich irgend einen Sinn, und ist deshalb auch in den meisten Ländern nicht erlaubt. Ganz ehrlich: es kann auch sein, er war einfach neugierig, ob das wirklich so wie im Internet beschrieben funktioniert, denn er hat es wohl nur für diese eine Waffe gebastelt.

Es gibt aber auch einen sehr ernsten Vorwurf an den “Reichsbürger” aus Reutlingen: die Polizei sagt, er habe bei der Durchsuchung auf sie geschossen. Da hört der Spass natürlich endgültig auf. Man schiesst nicht auf Menschen, egal ob mit einer Sportwaffe oder mit einer echten Kriegswaffe. Einfach gar nicht. Und wenn sich das bestätigt, dann gehört der Mann dafür hinter Gitter.