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“Zu sagen was ist, bleibt die revolutionärste Tat.” (Rosa Luxemburg)

Universitäten beschließen gemeinsame Anforderungen für Promotion zum Doktor der Plagiatswissenschaften«Historiker im Clinch: Wie viel Europa verträgt die Schweiz?»

Das öffentlich-rechtliche «SRF» übernimmt die Sprachregelung zum neuen Kommunikationsgesetz

Im Zentrum steht ein unscheinbarer Ausdruck: «mutmasslich rechtswidrig». Was technisch klingt, ist politisch brisant. Denn «mutmasslich rechtswidrig» bedeutet gerade nicht, dass ein Inhalt rechtswidrig ist. Er ist es eben nicht – sonst würde das Strafrecht greifen. Es handelt sich um legale Inhalte, die entfernt werden sollen, ohne je von einem Gericht als illegal eingestuft worden zu sein.

Den Artikel gibt's hier.