Verletzung der Pressefreiheit und Bevorzugung von Habeck: Urteil gegen Generalstaatsanwaltschaft rechtskräftig

Das Urteil gegen die Sächsische Generalstaatsanwaltschaft wegen „einseitiger Berücksichtigung der Interessen“ von Robert Habeck ist rechtskräftig. Gleichzeitig verweigert die Behörde Auskunft darüber, ob sie auch in anderen Verfahren derart vorgegangen ist.