Ziviler Tod per Dekret: Wie die EU ohne Gerichtsurteil Existenzen vernichtet
Erstens wird diese drakonische Strafe für etwas verhängt, das exakt und ausschließlich ein „Meinungsdelikt“ ist, da es keinerlei Vorwürfe wegen Gesetzesverstößen gibt – weder strafrechtlich noch zivilrechtlich.
Zweitens wird die Strafe nicht von einem richterlichen Organ verhängt, sondern von einer Exekutive, also ohne Durchlaufen eines Verfahrens zur Feststellung etwaiger Verantwortlichkeiten.
Nebenbei – zum Vergnügen derer, die sich mit solchen Dingen befassen – steht diese Form des Eingriffs in direktem und offenem Widerspruch zu den Artikeln 11 und 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die jeweils lauten:
Artikel 11.1. „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt ist, gilt bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle zur Verteidigung erforderlichen Garantien gehabt hat, als unschuldig.“
Artikel 12. „Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.“
Wer nun meint, diese Zurschaustellung diktatorischer Willkür sei ein bloßer Ausrutscher, irrt sich gewaltig.