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“Zu sagen was ist, bleibt die revolutionärste Tat.” (Rosa Luxemburg)

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Der OGH in Österreich hat entschieden, dass Meta seinen Nutzern vollen Zugriff auf alle gesammelten Daten geben müsste

Oberster Gerichtshof (OGH) in Österreich: Meta muss Nutzer innerhalb von 14 Tagen vollständigen Zugriff auf alle persönlichen Daten gewähren. Das beinhaltet auch Quellen, Empfänger und Zwecke, für die diese Daten verwendet wurden. Alle Behauptungen von Meta hinsichtlich Geschäftsgeheimnissen oder anderen Einschränkungen wurden zurückgewiesen, was einen beispiellosen Einblick in Metas interne Abläufe ermöglicht. Meta hat außerdem unrechtmäßig Daten von Dritt-Apps und Webseiten gesammelt. Personalisierte Werbung darf nur mit expliziter Einwilligung der Betroffenen geschaltet werden. Meta muss außerdem sicherstellen, dass sensible Daten (wie politische Ansichten, sexuelle Orientierung oder Gesundheit) nicht gemeinsam mit anderen Daten verarbeitet werden, wenn keine Rechtsgrundlage gemäß Artikel 9(2) DSGVO vorliegt. Meta kann sich der Anwendung von Artikel 9 DSGVO nicht entziehen, indem es argumentiert, dass es solche Daten nicht absichtlich sammelt oder sie technisch nicht unterscheiden oder trennen kann. Der Fall wurde 2014 von Max Schrems vorgebracht und dauerte 11 Jahre. Er wurde drei mal vor dem Obersten Gerichtshof Österreichs und zweimal vor dem EuGH verhandelt. Herr Schrems wurden € 500 Entschädigung zugesprochen.

(via Noyb)

Einen Teufel werden die tun.