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Bundesverfassungsgericht verweigert Prozess um zurückgehaltene Kohl-Akten

Die Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl (CDU) darf staatliche Akten aus dessen Amtszeit, die sich mutmaßlich in ihrem Besitz befinden, weiter unter Verschluss halten. Die Journalistin Gaby Weber hatte im Zuge ihrer Recherchen über zwei Korruptionsverfahren Einsicht in die Akten erhalten wollen, die im Keller der Witwe lagern sollen. Weber hatte das Kanzleramt als Eigentümerin der Akten auf Wiederbeschaffung der Originaldokumente verklagt und in allen Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht verloren. Nun wies auch das Bundesverfassungsgericht ihre Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ohne Begründung zurück. Aus Webers Sicht werde damit die „Privatisierung amtlicher Akten“ legalisiert und die Informations- und Pressefreiheit ausgehebelt. Dem Gesetz nach gehörten diese Dokumente ins Bundesarchiv, „wo sie Historiker, Journalisten und Bürger einsehen können“, erklärt Weber.

Den Bericht gibt's hier.