Der EU-Data Act – Die gesetzliche Grundlage für die Totalüberwachung
Mit diesem Gesetz sind verschiedenste dystopische Situationen plötzlich rechtlich möglich. Bei einigen heißen Tagen im Sommer wird in einer Region der Wassermangel zu einem public emergency erklärt und die Smartmeter-Daten dieser Region abgefragt und ausgewertet. Wer dann noch ein Planschbecken im Garten befüllt oder gar einen Pool darf sich auf die gleiche Behandlung freuen, wie die Ungeimpften während der Corona-Pandemie. Oder ein Beispiel mit aktuellem Bezug, das zusammengeschusterte Budget der Regierung hält nicht, es wird ein finanzieller public emergency ausgerufen mit anschließendem Zugriff auf Vermögens- und Finanzdaten. Wer dann noch etwas mehr Geld zur Verfügung hat, darf dann, wie in Griechenland 2008, nur mehr einen kleinen Betrag pro Tag abheben.
Kaum auszudenken sind dann auch die „Gestaltungsmöglichkeiten“ der Obrigkeit bei der nächsten Pandemie.
Doch auch ohne public emergency können alle möglichen Repressionen viel einfacher durchgesetzt werden. Der Bezug von Ressourcen wie Energie und Wasser können kontingentiert werden, genauso wie der anfallende Abfall. Die Bewohner einer Adresse können dann bei Überschreitung des jeweiligen Kontingents mittels Fernabschaltung über die Smartmeter von der Versorgung getrennt werden. Oder bestimmte Einkäufe werden unmöglich gemacht, denn der EU Data Act ermöglicht auch die Datenabfrage und Nutzung um einen public emergency zu verhindern.