Deutschland: Kaum Transparenz zu staatlicher Überwachung
Knapp ein halbes Jahr später als angekündigt veröffentlichte das Bundesjustizministerium den Bericht zur Überwachungsgesamtrechnung (ÜGR) Ende April 2025 auf seiner Internetseite.[1] Eine Pressekonferenz gab es nicht; dabei war die ÜGR ein millionenschweres Projekt, das als Grundlage für neue Sicherheitsgesetze dienen sollte und vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung (sinngemäß) gefordert worden war. Mit der Durchführung beauftragt war das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht (MPI). Ein zehnköpfiges Team untersuchte dort, wie tief Sicherheitsgesetze in die Privatsphäre der Bürger*innen eingreifen. Grundlage hierfür sollten Daten zu Überwachungsmaßnahmen von Polizei, Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden in Bund und Ländern sein. Diese wollte das MPI auswerten und die Eingriffsintensität bestimmen.
Doch das Projekt traf auf viel Gegenwind. Bereits 2024 hatte die Innenministerkonferenz erklärt, die ÜGR sei keine Grundlage für politische Maßnahmen.[2] Der Widerstand prägte auch die Zusammenarbeit mit den Behörden. So berichtet Projektleiter Ralf Poscher von viel Misstrauen beim Versuch, die benötigten Daten zu sammeln.[3] Der Bericht kritisiert die Intransparenz. Zusätzlich seien Rechtsgrundlagen und Berichtspflichten in den Ländern so unterschiedlich, dass die Daten kaum vergleichbar seien. Fragen nach Vor- und Nachteilen bestimmter Maßnahmen ließen sich somit nicht beantworten und einige Bereiche blieben komplett offen.