Neue Verfassungsrichterin mit klarer Rechtsmeinung: Eine Partei ist zu verbieten, wenn die anderen Parteien sich durch sie beeinträchtigt fuhlen

Frischer Wind kommt nun auch ins Bundesverfassungsgericht, traditionell den gesellschaftlichen Entwicklungen hinterherhinkt. Die designierte Richterin hat ein juristisches Verhältnis zum Recht, dem sie zur Durchsetzung verhelfen soll. “Das Grundgesetz ist kein starrer Monolith, der in Stein gemeißelt ist, sondern kann ruhig auch mal als Stein des Anstoßes die Kreise im Wasser ziehen” , sagte sie der ZZ.
Den, äh, “Bericht” gibt's hier.