„Schwachkopf“-Prozess: Gericht verbietet Interviews
Das Amtsgericht Haßfurt hat für die Dauer des Prozesses gegen den Rentner Stefan Niehoff, der ursprünglich wegen des „Schwachkopf“-Memes angeklagt war, ein ungewöhnliches Verbot erlassen: Interviews und „interviewähnliche Gespräche“ sind untersagt.