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“Zu sagen was ist, bleibt die revolutionärste Tat.” (Rosa Luxemburg)

Die New York Times hat Dank des Politikwechsels in Washington entdeckt, dass der Ukraine-Krieg von Wiesbaden aus gesteuert wird – auch die Angriffe auf russisches TerritoriumReporter ohne Grenzen fordert, dass die Abhängigkeit von bisher durch den US-Staat finanzierten Medien durch die von Deutschland ersetzt werden soll

Im Namen des französischen Volkes!

Im Namen desselben Volkes, das Marine Le Pen aller Voraussicht nach zur französischen Präsidentin wählen würde, wurde ihr gerade von einer Pariser Strafkammer die Kandidatur untersagt.

Es ging um Veruntreuung von 474.000 Euro öffentlicher Gelder (Gehälter für 4 parlamentarische Assistenten, die gleichzeitig für die Partei Rassemblement National in Frankreich tätig gewesen sein sollen).

Das Urteil lautet auf 4 Jahre Haft & 5 Jahre Nichtwählbarkeit.

In F. ist bei derartigen Urteilen ein Verlust des passiven Wahlrechts obligatorisch. Bemerkenswert ist allerdings, dass es im Fall Le Pen sofort - und nicht erst nach einer Berufung und dem endgültigen Urteil der höheren Instanz - in Kraft tritt.

Gegen den amtierenden frz. Premierminister Francois Bayrou läuft ein vergleichbares Verfahren. Im Februar 2024 war er nur deshalb freigesprochen worden, weil ihm die Beteiligung an der Veruntreuung öffentlicher Gelder nicht nachgewiesen werden konnte - obwohl das Gericht sie für “wahrscheinlich” hielt. Die Berufung der Staatsanwaltschaft läuft, ein Termin für das Verfahren steht noch nicht fest.

Mit denselben Vorwürfen könnte übrigens auch dem frz. Linksaußen-Kandidaten, unserem alten EU-Flurnachbarn Jean-Luc Mélenchon, die Kandidatur untersagt werden. Vor ein paar Tagen hat die franz. Justiz einen Rapport von OLAF erhalten: Veruntreuung öffentlicher Gelder durch vorschriftswidrigen Einsatz von Assistenten in Frankreich.

Von allen potentiellen Kandidaten hatte Marine Le Pen die größte Unterstützung: 37 Prozent der Franzosen hatten die Absicht, sie 2027 ins Amt zu wählen.

Millionen frz. Wähler werden dieses Urteil wohl als “juristischen Staatsstreich” ansehen, heißt es im frz. Fernsehen, denn hier wird letztlich eine Frage verhandelt, die nicht im Gerichtssaal, sondern an der Wahlurne entschieden werden sollte.

Wer sich einen Demokraten nennt und es nicht bedenklich findet, dass der führende Kandidat eines demokratischen Wahlprozesses im Vorfeld aus dem Rennen genommen wird, der sollte noch einmal - von Platon bis Habermas - nachlesen, was Demokratie eigentlich ist. Kleiner Hinweis aus dem Lexikon der Etymologie: kratos bedeutet “Herrschaft” und demos bedeutet nicht “Justiz”, sondern “Volk”. Das gilt für Frankreich genauso wie für Rumänien. Sollte es jedenfalls.

PS: Wen sollen die Franzosen eigentlich 2027 wählen, wenn links und rechts verboten sind? Macron darf nicht mehr.

Und noch’ne Frage: Wie lange müsste Frau vonderLeyen eigentlich elektronische Fußfessel tragen? (Vgl. unten: “1.000 Jahre Knast”)

(via @MartinSonneborn)