Das Paul-Unehrlich-Institut veröffentlicht ohne weitere Information knapp 100'000 Meldungen von Impfschäden durch COVID-Injektionen – Zuordnung nach Chargennummern plötzlich möglich
Auch durch diese Veröffentlichung bestätigt sich, was “eigentlich” schon bekannt war: Es gab immense Zahlen an Nebenwirkungen und zudem erhebliche Unterschiede in den einzelnen Chargen. […] Eine Auswertung habe ich bisher nur in Bezug auf die Chargen vorgenommen, die in meinem privaten Umfeld verabreicht wurden. In einer Charge gab es alleine über 20 Todesfälle in zeitlichem Zusammenhang mit der Injektion. Dies hätte dem PEI bereits früh im Jahr 2021 bewusst sein müssen. Die Todesfälle sind bis auf wenige Ausnahmen im Monat der Verabreichung der Charge, im März 2021, aufgetreten. Entweder hatte das PEI davon Kenntnis und wurde nicht tätig, oder es hatte davon keine Kenntnis, weil es der ordnungsgemäßen Auswertung der Daten nicht nachgekommen ist. In beiden Fällen wäre dies ein schwerwiegender Verstoß gegen die dem PEI obliegenden Pflichten im Rahmen der Arzneimittelüberwachung, § 69 Abs. 1, 1a AMG.
(via Prof. Hoeckertz)