Der Bundesrat will die Neutralität weiter flexibilisieren können
Die Neutralität ist so fundamental für das Selbstverständnis der Eidgenossenschaft, dass sie weder in der Verfassung noch in Gesetzen definiert ist. Die Nichteinmischung in fremde Händel gehört seit Bruder Klaus so sehr zu Wesen und Seele der Schweiz, dass man es offenbar nie für nötig befunden hat, sie näher zu umschreiben. Die Bundesverfassung sagt lediglich, dass Bundesrat und Bundesversammlung sie zu wahren hätten. Und nicht zu flexibilisieren, möchte man hier ergänzen.