IFG Anfrage durch BMG abgelehnt – Keine Kommunikationsdaten mit BioNTech/Pfizer und keine Infos, wer die Beschaffungsverträge für Deutschland aushandelte
Ich wollte gerne die Korrespondenz zwischen dem BMG und der BioNTech Manufacturing GmbH haben, weil immerhin Millarden von Steuergeldern für die Beschaffung der Vakzine ausgegeben wurden und nunmehr Millionen an Steuergeldern für die Verteidigung der Impfhersteller gegen Impfgeschädigten. Die Korrespondenz dürfte umfassend sein.
Das sah das BMG auch so und lehnte deshalb wegen des überbordenden Verwaltungsaufwandes ab, die Kommunikationsdaten unmittelbar zwischen BMG und BioNTech herauszugeben.
M.E. hätten sie auch gleich schreiben können, dass sie wegen hoher Haftungsrisiken nicht benannt wurden, da alle genau wissen, dass die Übernahme über die Kosten der Impfhersteller, seien es nun Anwalts - oder Gerichtskosten oder aber auch die Haftungsfreistellung selbst niemals hätte erklärt werden dürfen, da sie europarechtswidrig sind, wie der EuG bereits feststellte und auch gegen fundamentale Haftungsgrundsätze verstößt. Zudem verlassen das BMG und alle Bundesoberbehörden des BMG wie PEI, RKI und STIKO sofort den Bereich von Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatsprinzip), weil sie nicht mehr neutral an Recht und Gesetz gebunden sind, sondern nun einmal Partei geworden sind und sich dann so verhalten, wie es der abwehrende Impfhersteller tun würde. Nur das sieht unsere Verfassung im Neutralitätsgebot und der Bindung an Recht und Gesetz gerade nicht vor. Eine Vertretung des Souveräns und eine zu schützende Minderheit, die geschädigte worden zu vertreten, wäre für das BMG völlig Gesetzeskonform als Opferschutz. Den Täterschutz aber dem Opferschutz vorzuziehen stellt Art. 20 Abs. 3 GG auf den Kopf.