Berliner Zeitung: Auch der Bayerische Verfassungsschutz steht nicht über dem Grundgesetz
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz greift die Berliner Zeitung mit diffusen und unwahren Unterstellungen an. Wieso passt den Münchnern der freie Meinungsaustausch nicht?
Unsere Leser sind mündige Bürger. Wir wissen, dass sie die Kontroverse schätzen und sich ihr eigenes Bild machen. Wir stehen hinter unseren Kolleginnen und Kollegen, die für ausgewogene, faire und kritische Berichterstattung sorgen. Und wir empfehlen sowohl dem Verfassungsschutz als auch der Konkurrenz, nochmals ins Grundgesetz zu blicken, dessen 75. Jubiläum dieses Jahr von Medienhäusern sowie Politikern ausgiebig gefeiert wurde. In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung (...) frei zu äußern (…). Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung (...) werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
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