Der Vertrag zum Überwachen, Verfolgen und Unterdrücken von Dissidenten und anderen Gedankenverbrechern – der “Vertrag zur Cyberkriminalität” – wurde von der UNO verabschiedet
NGOs und große Technologieunternehmen befürchten, dass der Vertrag als Instrument zur staatlichen Überwachung missbraucht werden könnte.
“Befürchten” ;-)
Diese Konvention könnte die erste internationale Konvention über Cyberkriminalität werden. Alle EU-Mitgliedstaaten sind bereits Vertragsparteien der Budapester Konvention über Cyberkriminalität aus dem Jahr 2001, mit Ausnahme von Irland, das sie zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert hat. Dieser Vertrag wurde im Rahmen des Europarates ausgehandelt.