Bundesverfassungsgericht kippt Ampel-Wahlrechtsreform
Das Bundesverfassungsgericht hat zentrale Teile des im Juni 2023 verabschiedeten neuen Bundeswahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Insbesondere Artikel 2, der die Einführung einer „Zweitstimmendeckung“ vorsieht, wurde als unvereinbar mit dem Grundgesetz angesehen.
Den Bericht gibt's hier. Schon interessant, über welch lange Zeit die etablierten Parteien scheint's keine verfassungskonformes Wahlrecht hinkriegen. Sieht langsam so aus, als strebten sie das gar nicht an… ;-)