Juli 2024: Gerichtsverfahren gegen Heinrich Bücker, Coop Anti-War Café jetzt endgültig eingestellt. Der Freispruch ist damit rechtskräftig. Grund des Verfahrens war eine Gedenkrede zum Überfall auf die UdSSR.
Das Gerichtsverfahren gegen mich wurde im Juli 2024 endgültig eingestellt. Der Freispruch ist damit rechtskräftig. Damit werde ich aufgrund meiner Rede am 22. Juni 2022 anlässlich des Jahrestags des sogenannten Unternehmen Barbarossa im Juni 1941 nicht mehr gerichtlich verfolgt. Die Staatsanwaltschaft hat die Revision gegen den bereits im Februar 2024 ergangenen Freispruch jetzt zurückgenommen. Als Betreiber des „Coop Anti-War Café“, wurde ich zunächst zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt, ersatzweise 40 Tage Haft. Der Vorwurf lautete auf «Belohnung und Billigung von Straftaten» nach Paragraph 140 Strafgesetzbuch. Gegen den Strafbefehl hatten wir Einspruch erhoben. Die erste öffentliche Hauptverhandlung fand Ende April 2023 vor dem Amtsgericht Tiergarten statt und endete mit einem Freispruch. Gegen diesen wurden seitens der Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Damit ging der Fall in die nächste Instanz. Die erneute Verhandlung fand statt am 26. Februar 2024 vor dem Landgericht Berlin und das Gericht entschied auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst erneut Einspruch gegen das Urteil einlegt, diesen aber jetzt nach mehreren Monaten doch zurückgezogen.
Den Bericht gibt's hier. Die Strafe für den Zensurbruch war hier das Strafverfahren selbst. Sie soll alle abschrecken, die die Notwendigkeit eines erneuten deutschen Angriffs auf Russland in Frage stellen. Gut, dass Heinrich das durchgezogen hat.