EU-Vertrag: Mit juristischen Spitzfindigkeiten die Mitsprache der Kantone verhindern
Vor ungefähr 15 Jahren tauchte wie aus dem Nichts der Begriff der «postparlamentarischen Demokratie» auf. Gemeint war damit, dass das Parlament, also die Volksvertretung – Kernelement der Demokratie – in der politischen Entscheidungsfindung nur noch eine untergeordnete Rolle spielen würde. Die Politik sollte massgeblich von der Exekutive bestimmt sein. In den letzten Jahren zeigt sich diese Entwicklung immer deutlicher. Davon sind auch die Kantone betroffen, die immer mehr von Bundesgesetzen eingeschränkt werden. Aktuelles Beispiel ist die Kontroverse um das Ständemehr im Zusammenhang mit dem EU-Vertrag.