Mit EU-Bargeldobergrenze und Verbot anonymer Kryptozahlungen droht schleichende finanzielle Entmündigung
Die federführenden Ausschüsse des EU-Parlaments haben heute mehrheitlich einschneidenden neuen Anti-Geldwäschegesetzen zugestimmt: Anonyme Barzahlungen über 3.000 € werden im geschäftlichen Verkehr verboten. Barzahlungen über 10.000 € werden im geschäftlichen Verkehr sogar komplett verboten. Und anonyme Zahlungen in Kryptowährungen an von Anbietern betriebene Geldbörsen (hosted wallets) werden ohne Schwellenwert schon bei Minimalbeträgen untersagt.
Den Artikel gibt's hier. Hier geht es ganz sicher nicht um Geldwäsche.