Der Tanz der Impfärzte auf dem Haftungsvulkan
Impfende Ärzte sollten vor der sorglosen Verabreichung eines gentechnologischen Hochrisiko-Impfstoffs durch ein Behördenschreiben in Mecklenburg-Vorpommern gewarnt sein. Ihre Haftung für Folgeschäden könnte nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) 30 Jahre andauern. Von Lothar Krimmel