Kommt es zu einem zweiten NSU-Prozess?
Die Bundesanwaltschaft hat überraschend Anklage gegen Susann Eminger erhoben, Ehefrau des Verurteilten André E. und enge Freundin von Beate Zschäpe – Das OLG Dresden entscheidet, ob es zur Hauptverhandlung kommt.
Über die Personalie Marschner führt der NSU-Komplex nach ganz oben – bis in die Bundesregierung. Marschner ist ein wesentlicher Zeuge, wenn nicht sogar Mittäter oder Mitwisser. Streng genommen ein Grund, ihn erst Recht herbei zu zitieren. Doch wer soll das tun, wenn die Akten als „nicht gerichtsverwertbar“ gestempelt sind? Würde sich der Dresdener Staatsschutzsenat im Falle des Falles auf einen Machtkampf mit der Exekutive einlassen? Oder könnte diese Perspektive dazu führen, den Prozess erst gar nicht zu eröffnen?
Eine Nebenklage wird es nicht geben. Das hat die Anklagekonstruktion der Bundesanwaltschaft verhindert. Denn der Vorwurf der „Unterstützung“ der terroristischen Vereinigung NSU ist nicht nebenklagefähig. Das ist erst beim Vorwurf der „Beihilfe“ möglich. Und der betrifft einen Banküberfall. Damit bleibt ein zweiter NSU-Prozess à la München mit Dutzenden von Opferanwälten dem Sicherheitsapparat auf jeden Fall erspart. Zeugin gegen Susann E. würde allerdings Beate Zschäpe sein. Und deren Aussageverhalten ist, seit sie vor dem Untersuchungsausschuss ausführlich Rede und Antwort stand, schwer berechenbar.