Schweizer Rundfunk verliert Verfahren um Verunglimpfung von Maßnahmenkritikern
Die öffentlich-rechtliche Schweizerische Rundfunkgesellschaft (SRG) ist im Berufungsverfahren vor dem obersten Gericht (Bundesgericht) unterlegen. Das Gericht urteilte, dass der Rundfunk durch eine Sendung, welche Kritiker von Corona-Maßnahmen summarisch mit Gewalttätern und Radikalen gleichsetzte, seine Pflicht zur Meinungsvielfalt verletzt hat. Derartige Sendungen gab es auch im deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mehr als eine.