Impfung für Kinder: So unwissenschaftlich ist die «Grundlage»
Obwohl die klinischen Studien für die COVID- Impfstoffe noch andauern und die Erteilung der befristeten Zulassung auf Studiendaten von im Median gerade einmal zwei Monaten beruhen, wurde für beide Impfstoffe direkt eine befristete Zulassung für zwei Jahre erteilt. Laut Heilmittelgesetz (HMG Art.9a) darf eine befristete Zulassung nur für Arzneimittel gegen Krankheiten, die lebensbedrohend sind oder eine Invalidität zur Folge haben, erteilt werden, wenn es «mit dem Schutz der Gesundheit vereinbar ist und von deren Anwendung ein grosser therapeutischer Nutzen zu erwarten ist». Aus den aktuell verfügbaren Daten geht hervor, dass diese Voraussetzungen für Kinder (und auch für Erwachsene) nicht erfüllt sind.