«“SafeBlood”-Hardliner wollen ungeimpfte Blutbanken einrichten»
Medics say that growing numbers of people are asking for transfusions of unvaxxed blood.
Ärzte sagen, dass immer mehr Menschen um Transfusionen von ungeimpftem Blut bitten.
Den Bericht gibt's hier. Was hier als eine Aktion von “Hardlinern” dargestellt wird, ist in Wahrheit auf Fakten begründet. Z.B. in Deutschland wurde das Gesetz geändert, damit die Gentherapien überhaupt als “Impfung” durchgehen. Die Umdefinition, die sich auch im Gentechnik-Gesetz niederschlägt, schafft eine Ausnahme für Menschen:
Gesetz zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz – GenTG) § 3 Begriffsbestimmungen
3. gentechnisch veränderter Organismus
ein Organismus, mit Ausnahme des Menschen, dessen genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt; ein gentechnisch veränderter Organismus ist auch ein Organismus, der durch Kreuzung oder natürliche Rekombination zwischen gentechnisch veränderten Organismen oder mit einem oder mehreren gentechnisch veränderten Organismen oder durch andere Arten der Vermehrung eines gentechnisch veränderten Organismus entstanden ist, sofern das genetische Material des Organismus Eigenschaften aufweist, die auf gentechnische Arbeiten zurückzuführen sind, […]
Würde man seine Katze mit den Gentherapien “impfen”, so gilt nach wie vor, dass man diese Katze dann nicht mehr ohne Genehmigung auf die Strasse lassen darf. Sie müsste eingeschlossen und abgesondert von allen anderen Tieren leben. Und das gilt auch für Nachkommen der Katze:
Gesetz zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz – GenTG) § 14 Freisetzung und Inverkehrbringen
(1) Einer Genehmigung der zuständigen Bundesoberbehörde bedarf, wer
1. gentechnisch veränderte Organismen freisetzt, […]
Die Genehmigung für eine Freisetzung oder ein Inverkehrbringen kann auch die Nachkommen und das Vermehrungsmaterial des gentechnisch veränderten Organismus umfassen. Die Genehmigung für ein Inverkehrbringen kann auf bestimmte Verwendungen beschränkt werden.
Dazu kommen praktische Überlegungen. Die Behauptung der Hersteller, der “Impfstoff” sei nur wenige Tage im Blut nachzuweisen und könne die DNA des Patienten nicht beeinflussen, haben sich als falsch herausgestellt. Das Problem ist also nicht rein gesetzgeberischer Natur.