Bundes-Krisensicherheitsgesetz = Österreichs PATRIOT ACT, oder: Der (Selbst-) Mord der Österreichischen Demokratie
Es wird ein neues Bundeslagezentrum eingerichtet, deren zwei vorsitzende Regierungsberater von Kanzler und Vizekanzler gleichsam in Eigenregie und jenseits der gesetzlich vorgesehenen Bestellungsvorgänge ernannt werden.
Nicht alle Ministerien sind gleichwertig, wobei besonders die Schaffung paralleler Exekutivstrukturen im Bundeslagezentrum und die asymmetrische Informations- und Auskunftspflichten auffällig sind: die neuen Exekutivorgane im Regierungsbunker sind umfassend zu informieren, aber umgekehrt haben die Regierungsberater dem Parlament gegenüber lediglich „zur Auskunft zu Verfügung zu stehen“.
Die nachrichtendienstlichen Kapazitäten werden in der Hand der Regierungsberater gebündelt, deren Informationen stehen aber lediglich einer Handvoll von Personen zur Verfügung.
Jenseits der Stärkung der Rolle des Bundesheeres im Inneren „im Krisenfall“ stechen zudem die entsprechenden flankierenden Änderungen des Wehr- und Meldegesetzes hervor. Diese betreffen vor allem den Datenschutz sowie die Verarbeitung personenbezogener Daten bzw. die Einsatzoptionen des Bundesheeres.
Machen wir uns nichts vor: was die Bundesregierung hier vorschlägt, ist die Schaffung einer Parallel- oder Schattenregierung mit weitgehenden Informations- und Entscheidungsbefugnissen. Und zwar bar jeglicher Rechenschaft, parlamentarischer Aufsicht oder gar Verwantwortung.
Von der Begrifflichkeit der „Regierungsberater“ über den institutionalisierten Einsatz „permanenter Vertreter“ der Ressortverantwortlichen im Bundeslagezentrum bis hin zu den kaum angemessen eingehegten Personal- und Sachmitteln, die diese Einrichtung verschlingen wird.