Weil ich darauf angesprochen wurde: § 2 der SchAusnahmV dient dazu, die Statistik zu fälschen. Es soll der Eindruck einer “Pandemie der Ungeimpften” erweckt werden. Und das geht so.
Wenn jemand… | … und … | … dann gilt er als |
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keine Impfung erhalten hat | keine Symptome zeigt | ungeimpft |
keine Impfung erhalten hat | Symptome zeigt | ungeimpft |
Impfungen erhalten hat | keine Symptome zeigt | geimpft |
Impfungen erhalten hat | Symptome zeigt | ungeimpft |
Wie geht das? Der Trick ist zu definieren:
Im Sinne dieser Verordnung ist… eine geimpfte Person eine asymptomatische Person
Wer also Symptome zeigt, der ist per definitionem ungeimpft. Und so gibt es niemanden mehr, der COVID-19-Symptome zeigt, der noch als “geimpft” bezeichnet wird. Folglich gelten alle COVID-19-Kranken als ungeimpft, gleich ob sie Impfungen erhalten haben oder nicht – der Betrug ist perfekt.