Geimpfte bringen “Sonderopfer” – Wer zahlt bei Impfschäden?
Für die Mandantin von Rechtsanwalt Björn Weil ist nach der Corona-Schutzimpfung nichts mehr, wie es mal war. Die 40-Jährige arbeitete als Grundschullehrerin, war kerngesund und wollte sich und andere vor einer Ansteckung mit dem Virus schützen. Also ließ sie sich mit dem Impfstoff von Astrazeneca impfen. “Wenig später wird ihr das Guillain-Barré-Syndrom diagnostiziert - die Folge ist eine Lähmung aller vier Gliedmaßen”, sagt der Fachanwalt für Medizinrecht zu ntv.de. Zusätzlich sei bei der Frau eine Nervenentzündung (Polyneuritis) aufgetreten. Noch ein paar Tage später ändert die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Empfehlung: Der Impfstoff des Herstellers Astrazeneca wird nur noch für Menschen ab 60 Jahren empfohlen. Für die 40-Jährige kommt die Korrektur allerdings zu spät.
“Im Worstcase-Szenario können das um die 15.000 Euro maximal werden”, sagt die Juristin und Medizinerin Britta Konradt im Gespräch mit ntv.de. “Dann ist der Grad der Schädigung aber auch 100 Prozent, sprich: der Patient kann sich nicht mehr alleine versorgen, vielleicht nicht mehr richtig denken und braucht eine 24-Stunden-Versorgung.” Er oder sie bekämen dann, neben anderen Leistungen, eine Grundrente von 811 Euro maximal vom Staat, erklärt die Fachanwältin für Medizinrecht.
Siehe dazu auch Entschädigung nach Impfschaden nur bei geklärter Ursache.