“An alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden” – Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
mit meinem Rundschreiben vom 20. Mai 2019 an alle obersten Bundesbehörden hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass ein datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook- Fanpage gegenwärtig nicht möglich ist. Es wäre erforderlich, dass öffentliche Stellen, die eine Fanpage betreiben, eine Vereinbarung mit Facebook zur gemeinsamen Verantwortlichkeit schließen, die den Anforderungen von Art. 26 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht.