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Wisst Ihr, was noch länger dauert als der Afghanistankrieg?In praktisch allen Fällen von Schwerverbrechen durch Nazis gibt's in Deutschland einen Untersuchungsausschuss

“An alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden” – Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

mit meinem Rundschreiben vom 20. Mai 2019 an alle obersten Bundesbehörden hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass ein datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook- Fanpage gegenwärtig nicht möglich ist. Es wäre erforderlich, dass öffentliche Stellen, die eine Fanpage betreiben, eine Vereinbarung mit Facebook zur gemeinsamen Verantwortlichkeit schließen, die den Anforderungen von Art. 26 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht.

Das Schreiben gibt's hier (Sicherungskopie).

(via dieDatenschützer Rhein Main)