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Der Pandemie-Betrug, Teil 1

In Sachen Corona-Pandemie lässt sich Betrug inzwischen an mehreren Stellen zweifelsfrei nachweisen. An anderen Stellen ist ein dringender Tatverdacht entstanden, da die Indizien so stark sind, dass man auf Betrug schliessen muss. Diese kleine Analyse soll dazu beitragen, mehr Klarheit in Sachen Corona-Pandemiebetrug zu erhalten.

Schauen wir zunächst einmal auf die Definition von Betrug im Strafrecht, im Beispiel das Strafrecht Deutschlands, Österreichs und der Schweiz:

Deutschland: § 263 StGB – Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

  2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

  3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

  4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder […]

Österreich: § 146 StGB – Betrug

Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

§ 147 StGB – Schwerer Betrug

(1) Wer einen Betrug begeht, indem er zur Täuschung

  1. eine falsche oder verfälschte Urkunde, ein falsches, verfälschtes oder entfremdetes unbares Zahlungsmittel, ausgespähte Daten eines unbaren Zahlungsmittels, falsche oder verfälschte Daten, ein anderes solches Beweismittel oder ein unrichtiges Meßgerät benützt oder

  2. (aufgehoben durch BGBl. I Nr. 112/2015)

  3. sich fälschlich für einen Beamten ausgibt,

ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. […]

(3) Wer durch die Tat einen 300 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Schweiz: Betrug – Art. 146

Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tat­sachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft. […]

Was haben diese drei Gesetze gemeinsam? Es sind die Tatbestände, die alle drei Gesetzgeber für wesentlich halten, ob Betrug vorliegt. Jene sind zusammengefasst:

Subjektive Tatbestände

Objektive Tatbestände

Will man einen Betrug nachweisen, so gilt es also, objektive wie subjektive Tatbestände nachzuweisen. Wie sieht es nun bei den einzelnen Tatbeständen aus? Gibt es Betrugsdelikte, die man eindeutig also solche feststellen kann bei der Corona-Pandemie?

Der Vermögensschaden ist in allen Fällen klar. Geschädigt sind alle, die durch die Pandemiemassnahmen wirtschaftliche Verluste eingefahren haben. Das dürfte praktisch jeden betreffen, der nicht reich ist und in die Aktien der Unternehmen wie z.B. Amazon investiert hat, die massiv von der Pandemie profitiert haben. Viele Staaten haben Hilfsprogramme aufgesetzt, um die Vermögensschäden in ihrer Wirkung für die Opfer in Grenzen zu halten. Entsprechend soll bei dieser Betrachtung der Eintritt eines massiven Vermögensschadens jeweils vorausgesetzt werden. Hier im Detail zu argumentieren gibt nur in Ausnahmen Sinn.

Eindeutiger Betrug

Beginnen wir mit den einfachen Fällen. Der deutsche Bundesrechnungshof führt an, dass die deutsche Bundesregierung die Krankenhäuser in Deutschland so inzentiviert hat, dass sie zum Betrug mit Intensivbetten geradezu angeleitet und verleitet wurden. Nun soll hier das Augenmerk jedoch nicht auf diesen Betrug gelenkt werden, den die Krankenhausbetreiber daraufhin laut Indizienlage vermutlich begangen haben. Sondern ich spreche vom Betrug der deutschen Bundesregierung, ausgeführt durch den Bundesgesundheitsminister Spahn.

Dass Herr Spahn sich selbst und seinem Lebensgefährten regelmässig wirtschaftliche Vorteile verschafft, ist Legion. Auch das soll hier nicht das Thema sein. Der wirtschaftliche Vorteil, um den es hier gehen soll, ist im Impfstoffverkauf begründet. Es sind also der Profit, der mit den Impfstoffen gemacht wird, und insbesondere die Profitsteigerung im Impfstoffverkauf, auf die es mir hier ankommt. Es soll hier also nicht betrachtet werden, inwiefern Herr Spahn sich selbst oder seinem Lebensgefährten einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft hat. Sondern es geht darum, wie er Dritten, nämlich den Pharmakonzernen, mit denen er selbst und sein Lebensgefährte regelmässig zusammenarbeiten, Milliardenprofite mehr verschafft hat durch wesentliche Verbesserungen der Verkaufsbedingungen derer Impfprodukte. Diese Verbesserungen hat Herr Spahn jedoch durch Täuschung aller Bürger in Deutschland herbeigeführt.

In der Politik geht es im Wesentlichen um die Steuerung von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen durch Setzen von Rahmenbedingungen. Herr Spahn hat die Rahmenbedingungen so gesetzt, dass Krankenhausbetreiber wesentlich profitieren, wenn sie Intensivbetten abbauen, bis sie unter der Schwelle liegen mit ihrer Belegung, so dass sie die von Herrn Spahn ausgeschriebenen Fördermittel erhalten können.

Gleichzeitig hat Herr Spahn die dadurch von ihm herbeigeführte scheinbare Auslastung der Intensivbetten argumentativ genutzt, um den Eindruck zu erzeugen, das deutsche Krankenhauswesen sei etwa im Bereich Intensivmedizin an der Belastungsgrenze. Er hat das gemacht, obwohl er Berichte bekam – beispielsweise im Intensivregister des RKI – bei denen eindeutig sichtbar war, dass das scheinbare Erreichen der Belastungsgrenze auf massiven Intensivbettenabbau zurück zu führen ist. Wohlgemerkt, auf genau den Intensivbettenabbau, den er willentlich selbst herbeigeführt hat durch Setzen finanzieller Anreize.

Und dann hat Herr Spahn genau diese Argumentation genutzt, um Bürger mit Lockdown-Massnahmen zu gängeln, sowie ihnen die Befreiung von solcher Repression durch den Kauf von Impfstoffprodukten in Aussicht zu stellen, den er betrieben hat, um den Profit der Pharmakonzerne zu steigern.

Das Argument, Herr Spahn könnte ja auch so gehandelt haben, um die Bevölkerung durch Erreichen einer höheren Impfquote zu schützen, geht fehl. Denn die Gefahr, vor der Herr Spahn die Bevölkerung hätte schützen wollen in diesem Falle, bestand nicht nur objektiv nicht, sondern es handelt sich laut Herrn Spahns eigenen Worten bei dieser Gefahr um die scheinbar drohende Überlastung des medizinischen Systems in Deutschland, insbesondere um die scheinbare drohende Überlastung der Intensivmedizin. Man kann jedoch niemanden in guter Absicht vor etwas schützen, was objektiv nicht besteht, und man ist sich nicht nur im Klaren, dass diese Gefahr objektiv nicht besteht, sondern man hat auch noch selbst die Täuschung erwirkt, so dass der blosse Anschein besteht, die Gefahr sei etwa real. Herr Spahn hat also eindeutig nicht in einer solchen Absicht gehandelt, wohl aber zum massiven wirtschaftlichen Vorteil seiner politischen und Geschäftspartner in der Pharmaindustrie.

Objektiv hat das funktioniert. Die objektiven Tatbestände sind durch die Analyse des Bundesrechnungshofes nachgewiesen. Der Schaden ist entstanden. Die Bereicherung Dritter liegt vor. Herr Spahn hat absichtlich getäuscht, ja er hat sogar Dritte wiederum zum Betrug verleitet, um diese Täuschung perfekt zu machen.

In den folgenden Teilen wird es um weitere eindeutige Fälle wie diesen hier sowie um Fälle gehen, in denen der Tatbestand des Betrugs so nahe liegt, dass man ihn nicht mehr von der Hand weisen kann und genau untersuchen sollte.