Urheberrechtsverletzung: Sony erwirkt einstweilige Verfügung gegen DNS-Resolver
Sony will per einstweiliger Verfügung die DNS-Auflösung von Domains verbieten. Ausgesucht haben sie sich den kleinsten der öffentlichen DNS-Resolver, Quad9.
„Falsche Pandemien“ auf Platz 1 – Die Regulierung der Körper: Bio-Politik
Sony will per einstweiliger Verfügung die DNS-Auflösung von Domains verbieten. Ausgesucht haben sie sich den kleinsten der öffentlichen DNS-Resolver, Quad9.